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Landesarbeitsgericht Hamm, 13 Ta 468/10

Datum:
05.11.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 Ta 468/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2010:1105.13TA468.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Paderborn, 4 BV 2/10
Schlagworte:
Gegenstandswert im Beschlussverfahren; vermögensrechtliche Streitigkeit; Freistellung zur Teilnahme an Schulungsveranstaltung; identischer Streitgegenstand; Haupt- und Hilfsantrag
Normen:
§§ 23, 33 Abs. 3 RVG, § 45 Abs. 1 GKG, § 5 ZPO, §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG
Leitsätze:

Bei dem Antrag des Betriebsrats auf Freistellung eines Betriebsratsmitglieds unter Fortzahlung der Vergütung zwecks Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung handelt es sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit im Sinne des § 23 Abs. 3 RVG.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 08.06.2010 – 4 BV 2/10 – wird

zurückgewiesen.

Die Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40,00 € zu tragen.

 
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