Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 13 Ta 250/10

Datum:
28.06.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 Ta 250/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2010:0628.13TA250.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Herne, 5 BVGa 1/10
Schlagworte:
Gegenstandswert; Arbeitszeit; Dienstplan; Mitbestimmungsrecht; einstweilige Verfü-gung
Normen:
§ 23 Abs. 3 Satz 2 2. Hals. RVG; § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates – unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen – wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 13.04.2010 – 5 BVGa 1/10 – abgeändert.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 4.000,-- € festgesetzt.

Die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer auf 20,-- € ermäßigten Gebühr zu tragen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank