Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 13 TaBV 74/10

Datum:
04.10.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 TaBV 74/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2010:1004.13TABV74.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Dortmund, 10 BV 110/10
Schlagworte:
Einigungsstelle; Rechtsschutzbedürftnis; Verhandlungen; ausreichende vorherige Verhandlungen; Bestellung; Vorsitzender; Person; Bindung; Antrag
Normen:
§ 98 ArbGG; § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG; § 76 Abs. 2 BetrVG
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Personalvertretung - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen - wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 04.08.2010 - 10 BV 110/10 - teilweise abgeändert und klarstellend insgesamt wie folgt neu gefasst:

Herr Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht P2 S4 wird zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle für den Versuch eines Interessenausgleichs für das Cockpit-Personal der Arbeitgeberin betreffend die Betriebsänderung "Flotten- und Personalreduzierung sowie Konzentration des gesamten Cockpit-Personals am dienstlichen Einsatzort/Station D3, beinhaltend Schließungen sämtlicher dienstlicher Einsatzorte/Stationen außer D3 sowie Änderungskündigungen/Versetzungen nach D3" bestellt.

Die Zahl der von jeder Seite zu benennenden Beisitzer wird auf 3 festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank