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Landesarbeitsgericht Hamm, 11 Sa 265/10

Datum:
28.10.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 265/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2010:1028.11SA265.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Paderborn, 3 Ca 1403/08
Schlagworte:
Sittenwidrigkeit der Arbeitsvergütung / Lohnwucher
Normen:
BGB §§ 612, 138
Leitsätze:

Kurze Inhaltsangabe: Die Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung weiteren Entgeltes ist abgewiesen worden, weil sich das von dem Kläger reklamierte sittenwidrige Missverhältnis zwischen geleisteter Arbeit und gezahlter Vergütung in der Beweisaufnahme nicht bestätigt hat.

 
Tenor:

Unter Zurückweisung der Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 20.01.2010 – 3 Ca 1403/08 – auf die Berufung des Beklagten teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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