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Landesarbeitsgericht Hamm, 9 Sa 898/09

Datum:
06.10.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 Sa 898/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2009:1006.9SA898.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 1 Ca 9/09
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 5 AZR 763/09
Schlagworte:
Tarifsukzession BAT TVöD Vertragsauslegung
 
Tenor:

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 23.04.2009 - 1 Ca 9/09 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen im Hinblick auf die Zinsentscheidung teilweise dahingehend abgeändert, dass die Beklagte Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz erst seit dem 20.01.2009 zu zahlen hat und hinsichtlich der Hauptforderung dahin klargestellt, dass es sich bei dieser um eine Bruttoforderung handelt.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Die Revision wird für die Beklagte insoweit zugelassen, als sie verurteilt ist, für das Jahr 2008 wegen der Tariferhöhung im TVöD ab dem 01.01.2008 weitere 748,08 € brutto nebst Zinsen darauf an die Klägerin zu zahlen; im Übrigen wird die Berufung nicht zugelassen.

 
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