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Landesarbeitsgericht Hamm, 8 Sa 1037/09

Datum:
08.10.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Sa 1037/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2009:1008.8SA1037.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Münster, 3 Ca 1721/08
Schlagworte:
Gratifikation/Verwirkung/Verzicht/widersprüchliches Verhalten/Treu und Glauben
Normen:
BGB § 242
Leitsätze:

Vereinbart der Arbeitgeber wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Unternehmens mit den leitenden Mitarbeitern einen Verzicht auf die vertraglich vereinbarte Weihnachtsgratifikation, so verstößt der als Prokurist tätige Arbeitnehmer gegen Treu und Glauben, wenn er durch sein Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber den Eindruck erweckt, ebenfalls auf die ihm zustehende Gratifikation verzichtet zu haben, obgleich mit ihm eine entsprechende Vereinbarung nicht getroffen worden ist.

 
Tenor:

Die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 09.07.2009 – 3 Ca 1721/08 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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