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Landesarbeitsgericht Hamm, 8 SA 7/09

Datum:
19.03.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 SA 7/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2009:0319.8SA7.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Hamm, 1 Ca 2500/07
Schlagworte:
Eingliederung der Versorgungsverwaltung NW / Zuordnungsplan / Berücksichtigung der nachträglich anerkannten Schwerbehinderteneigenschaft
Normen:
EingliederungsG Versorgungsämter NW
Leitsätze:

Klageabweisende Entscheidung gegenüber einem vormals beim Versorgungsamt Soest beschäftigten, im Wege der Personalgestellung dem Märkischen Kreis zugeordneten Tarif-beschäftigten

Wird der für einen wohnortfernen Einsatz vorgesehene Tarifbeschäftigte aufgrund eines zeitlich nach Aufstellung des Zuordnungsplans und nach Verkündung des Gesetzes zur Ein-gliederung der Versorgungsämter, jedoch vor dem 01.01.2008 gestellten Anerkennungsan-trags rückwirkend mit Bescheid vom 31.01.2008 als schwerbehindert anerkannt, so macht dies die bereits umgesetzte Zuordnung nicht unwirksam, sondern ist allein geeignet, ab dem Zeitpunkt der Anerkennung einen Anspruch auf Änderung des Einsatzortes unter dem Ge-sichtspunkt der behindertengerechten Beschäftigung zu begründen.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 12.08.2008

1 Ca 2500/07 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 
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