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Landesarbeitsgericht Hamm, 4 Sa 268/09

Datum:
12.08.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Sa 268/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2009:0812.4SA268.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Herne, 3 Ca 2633/08
Schlagworte:
Altersteilzeit, Blockmodell, billiges Ermessen, Planstelle, Ersatzeinstellung
Normen:
§ 315 BGB, §§ 2, 3 TV ATZ
Leitsätze:

Der öffentliche Arbeitgeber darf die Begründung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im sog. Blockmodell ablehnen, wenn ihm eine Ersatzeinstellung aufgrund einer dafür fehlenden Planstelle während der Freizeitphase nicht möglich ist und ein entsprechender Beschäftigungsbedarf besteht.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 20.01.2009 – 3 Ca 2633/08 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 
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