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Landesarbeitsgericht Hamm, 2 Sa 595/09

Datum:
30.09.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 595/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2009:0930.2SA595.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Herne, 5 Ca 2797/08
Schlagworte:
Ist das Arbeitsverhältnis vor dem Zeitpunkt eines etwaigen Betriebsübergangs gekündigt und die dagegen erhobene Kündigungsschutzklage zurückgenommen worden, geht das Arbeitsverhältnis bei einem nachfolgenden Betriebsübergang in dem gekündigten Zustand auf den Betriebserwerber über und endet dort mit Ablauf der Kündigungsfrist.
Normen:
§§ 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB, 4, 7 KSchG; § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 25.02.2009 – 5 Ca 2797/08 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 15.900,00 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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