Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 14 Sa 681/09

Datum:
27.10.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 Sa 681/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2009:1027.14SA681.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bielefeld, 6 Ca 1846/08
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das Teilurteil des ArbG Bielefeld vom 19. November 2008 (6 Ca 1846/08) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte der Klägerin über sämtliche in ihrem Handelszweig von ihm für die B1 M1 oHG bis zum 31. Mai 2008 getätigten und aufgrund von bis zu diesem Zeitpunkt gegenüber Kunden oder Lieferanten abgegebenen Angeboten, Bestellungen oder Anfragen zustande gekommenen Geschäftsabschlüsse Auskunft zu erteilen hat unter Beifügung von schriftlichen, nicht geschwärzten Unterlagen wie Verträgen, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und Zahlungsnachweisen zu erteilen.

Die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 1/10, der Beklagte zu 9/10.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Antrag des Beklagten auf Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit aus dem Teilurteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 19. November 2008 (6  Ca 1846/08) in der Fassung des vorliegenden Berufungsurteils wird zurückgewiesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank