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Landesarbeitsgericht Hamm, 14 Sa 264/09

Datum:
03.11.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 Sa 264/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2009:1103.14SA264.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Hagen, 4 Ca 916/08
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 144/10
Schlagworte:
Bezugnahme, Günstigkeitsprinzip, Tarifbindung, Tarifvertrag, Tarifzsukzession, BT, TVöD
Normen:
§ 3 , § 4 TVG
Leitsätze:

1. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien die Anwendung eines Tarifwerks auf das Arbeitsverhältnis, an das der Arbeitgeber nicht gemäß § 3 Abs. 1 TVG gebunden ist, und gilt später ein weiterer Tarifvertrag kraft Tarifbindung beider Arbeitsvertragsparteien, bestimmt sich die Anwendbarkeit der jeweiligen tariflichen Regelungen nach dem Günstigkeitsprinzip aufgrund eines sachgruppenbezogenen Günstigkeitsvergleichs. Das Spezialitätsprinzip findet keine Anwendung.

2. Die Absicht des Arbeitgebers, durch Aufnahme einer kleinen dynamischen Verweisungsklausel auf ein Tarifwerk, an das es nicht gemäß § 3 Abs. 1 TVG gebunden ist, in einen Formulararbeitsvertrag einheitliche Arbeitsbedingungen zu schaffen, rechtfertigt es nicht, diese dahin auszulegen, dass im Falle des Abschlusses eines Haustarifvertrages durch den Arbeitgeber nunmehr dieser Anwendung findet.

3. Wird in einem Arbeitsvertrag vereinbart, dass der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und die diesen ergänzenden oder ändernden Tarifverträge auf das Arbeitsverhältnis Anwen-dung finden, wird bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber dieses Tarifwerk nicht im Wege der Tarifsukzession von dem Tarifwerk des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst (TVöD) ersetzt.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 21. August 2008 (4 Ca 916/08) abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 332,34 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 30. April 2008 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

 
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