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Landesarbeitsgericht Hamm, 12 Sa 529/08

Datum:
17.02.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 Sa 529/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2009:0217.12SA529.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegen, 3 Ca 1428/07
Schlagworte:
Eingruppierung eines Chefarztes in einem kommunalen Krankenhaus
Normen:
§ 16 TV-Ärzte VKA
Leitsätze:

1. Ist im Arbeitsvertrag eines Chefarztes eine Vergütung entsprechend der Vergütungs-gruppe I BAT in der jeweils gültigen Fassung vereinbart, ohne dass auch auf die er-setzenden Tarifverträge verwiesen wird, ist durch ergänzende Vertragsauslegung festzustellen, ob und welcher ersetzende Tarifvertrag (hier der TV-ÖD oder der TV-Ärzte/VKA) die Vergütungsgruppe des BAT ersetzt hat.

2. Ist einer der beiden Tarifverträge zeitlich früher in Kraft getreten, so ist die Rege-lungslücke durch diesen Tarifvertrag zu schließen. Mangels Regelungslücke kommt bei Inkrafttreten des späteren Tarifvertrages eine ergänzende Vertragsauslegung nicht mehr in Betracht.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 08.02.2008 - 3 Ca 1428/07 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Die Revision wird zugelassen.

 
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