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Landesarbeitsgericht Hamm, 12 Sa 263/08

Datum:
09.06.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 Sa 263/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2009:0609.12SA263.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Hamm, 4 Ca 2096/07
Schlagworte:
Eingruppierung einer Oberärztin nach dem TV-Ärzte/VKA
Normen:
. § 16 TV-Ärzte/VKA
Leitsätze:

1. Da die Eingruppierungsnormen des TV-Ärzte/VKA eine hierarchische Steigerung be-inhalten, muss die übertragene medizinische Verantwortung des Oberarztes über diejenige des Facharztes im Allgemeinen hinausgehen. Daher muss der Oberarzt in der Regel Verantwortung auch für fremdes ärztliches Tun tragen.

2. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn der Oberarzt die Verantwortung für die Tätigkeit eines approbierten Psychotherapeuten trägt.

 
Tenor:

hat die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm

auf die mündliche Verhandlung vom 09.06.2009

durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Gerretz

sowie die ehrenamtliche Richterin Lusmöller und den ehrenamtlichen Richter Helsper

für Recht erkannt:

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 17.01.2008 - 4 Ca 2096/07 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 01.04.2007 nach der Entgeltgruppe III TV-Ärzte/VKA zu vergüten.

Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Die Revision wird zugelassen.

 
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