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Landesarbeitsgericht Hamm, 8 Sa 1896/07

Datum:
21.02.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Sa 1896/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2008:0221.8SA1896.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Hamm, 3 Ca 664/07
Schlagworte:
Kein Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Einholung eines Schriftsachverständigen-Gutachtens zur Feststellung der Urheberschaft eines Beschwerdeschreibens/ Verstoß gegen Fürsorgepflicht durch Weitergabe von Verdächtigungen an die Belegschaft mit der Folge "sozialer Ausgrenzung" im Kollegenkreis/ Streitgegenstand / unzulässige Klageänderung im 2. Rechtszug bei Vortrag weiterer eigenständiger Verletzungshandlungen
Normen:
BGB §§ 253, 280, 823, ZPO § 533
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 12.09.2007

- 3 Ca 664/07 - wird teils als unzulässig verworfen, teils als unbegründet

zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Streitwert wird auf 4.000,-- € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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