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Landesarbeitsgericht Hamm, 8 Sa 1641/07

Datum:
24.01.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Sa 1641/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2008:0124.8SA1641.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Paderborn, 1 Ca 865/07
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 10 AZN 341/08 Beschwerde zurückgewiesen 28.05.2008
Schlagworte:
Arbeitsvertragliche Verweisung auf branchenfremden Tarifvertrag / BAT / Zuwendungstarif-vertrag / Auslegung / kirchlicher Dienst/ Kolpingwerk / Wechsel von privatrechtlich organisierter Einrichtung zur "verfassten Kirche"
Normen:
BGB §§ 133, 145; Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte im Bereich des BAT
Leitsätze:

Kein anteiliger Anspruch nach dem arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte im Bereich des BAT, wenn der Arbeitnehmer von einer gemeinnützigen GmbH des Kolpingwerks zum Erzbistum als neuem Arbeitgeber wechselt.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 09.08.2007 - 1 Ca 865/07 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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