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Landesarbeitsgericht Hamm, 7 Sa 981/08

Datum:
21.11.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 981/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2008:1121.7SA981.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bocholt, 3 Ca 1574/07
Schlagworte:
Leidensgerechter Arbeitsplatz, behinderter Arbeitnehmer, Direktionsbefugnis, Benachteiligung
Normen:
§ 15 AGG; § 7 AGG; § 3 AGG; § 628 Abs. 2 BGB
Leitsätze:

Richtet sich ein Arbeitgeber in Wahrnehmung seiner Direktionsbefugnis an einer Gefährdungsbeurteilung aus, um einem behinderten Arbeitnehmer eine leidensgerechte Tätigkeit zuzuweisen, so stellt dies auch dann keinen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot im Sinne des § 7 AGG dar, wenn die Gefährdungsbeurteilung fehlerhaft erfolgt ist.

 
Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 24.10.2008 - 3 Ca 1574/07 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits sowie die dem Streitverkündeten entstandenen Kosten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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