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Landesarbeitsgericht Hamm, 2 Sa 1571/05

Datum:
04.06.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 1571/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2008:0604.2SA1571.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Herford, 1 Ca 2012/04
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 2 Sa 1571/05 Berufung zurückgewiesen 29.03.2006, 8 AZR 817/06 Urteil aufgehoben, zurückverwiesen 26.07.2007
Schlagworte:
Der Schadensersatzanspruch gemäß § 628 Abs. 2 BGB umfasst auch bei nachfolgender Insolvenz des Arbeitgebers eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes (im Nachgang zu BAG - 8 AZR 817/06).
Normen:
§§ 628 Abs. 2 BGB, 10 Abs. 1 und 2 KSchG
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 15.07.2005 - 1 Ca 2012/04 - teilweise abgeändert.

Es wird festgestellt, dass dem Kläger in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma W1 S1 GmbH & Co. KG über die vom Arbeitsgericht zuerkannten 16.433,82 € hinaus eine weitere Insolvenzforderung in Höhe von 30.128,67 € zusteht.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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