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Landesarbeitsgericht Hamm, 15 Sa 2027/06

Datum:
31.07.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 Sa 2027/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2008:0731.15SA2027.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Iserlohn, 5 (2) Ca 657/06
Schlagworte:
Die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bezogen auf einen Zeitpunkt vor Ausspruch der streitbefangenen Kündigung hat die Unwirksamkeit dieser Kündigung zur Folge, wenn die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes nicht gegeben ist. Ein sogenanntes Negativattest hat nur dann die Wirkung einer an sich erforderlichen Zustimmung, wenn es vor Ausspruch der Kündigung vorliegt.
Normen:
§§ 85, 68 Abs. 3, 90 SGB IX; § 134 BGB
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 28.11.2006 - 5 (2) Ca 657/06 - abgeändert und festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 10.02.2006 zum 31.07.2006 aufgelöst worden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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