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Landesarbeitsgericht Hamm, 14 Ta 285/08

Datum:
20.10.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 Ta 285/08
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2008:1020.14TA285.08.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Herford, 1 Ca 1131/07
Schlagworte:
Keine Beiordnung im PKH-Verfahren bei Streit um abgerechnete Entgeldansprüche, auf Erteilung von Abrechnungen sowie um Ausfüllung und Herausgabe der Arbeitsbescheinigung. Beiordnung, Rechtsanwalt, Erforderlichkeit
Normen:
§ 121 Abs. 2 Alt. 1 ZPO
Leitsätze:

Zur Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts bei einfachen Zahlungsklagen (siehe auch umfassend dazu LAG Hamm, 24. Februar 2010, 14 Ta 518/09, juris).

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 28. Dezember 2007 (1 Ca 1131/07) wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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