Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 14 Sa 1448/07

Datum:
24.06.2008
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 Sa 1448/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2008:0624.14SA1448.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Detmold, 1 Ca 20/06
Schlagworte:
Verjährung, Verfallfrist
Normen:
§ 19 Nr. 5 MTV Metall NRW, § 196 Abs. 1 Nr. 9 BGB a. F.
Leitsätze:

Bei § 19 Ziff. 5 des MTV Metallindustrie handelt es sich um eine konstitutive Regelung, die in ihrem Anwendungsbereich in statischer Weise die Geltung einer zweijährigen Verjährungsfrist anordnet (im Anschluss an LAG Hamm, 22. Februar 2007, 15 Sa 1909/06)

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 20. Juni 2007 (1 Ca 20/06) teilweise abgeändert und wie folgt zur Klarstellung neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung erstreckt.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger die Lohnsteuerkarte und den Versicherungsnachweis jeweils für das Jahr 2003 herauszugeben.

Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten und die Berufung des Klägers werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 72,5 %, die Beklagte zu 27,5 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 84 %, die Beklagte zu 16 %.

Der Streitwert bleibt unverändert.

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87
88
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank