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Landesarbeitsgericht Hamm, 8 Sa 802/07

Datum:
06.09.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Sa 802/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2007:0906.8SA802.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Rheine, 1 Ca 1654/06
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 5 AZR 901/07 Rücknahme 15.07.2008
Schlagworte:
Arbeitnehmer / freier Mitarbeiter / Arzt im Luftrettungsdienst
Normen:
BGB § 611
Leitsätze:

Zur Frage des Arbeitnehmerstatus der beim Luftrettungsdienst tätigen Rettungsärzte

Beruht der Einsatz der im Luftrettungsdienst tätigen Rettungsärzte auf vertraglichen Beziehungen zwischen den Beteiligten und erfolgt die monatliche Einsatzplanung mit Rücksicht auf die hauptberufliche Tätigkeit der Ärzte als angestellter Krankenhaus- oder niedergelassener Arzt in der Weise, dass gewünschte Anzahl und möglicher Zeitpunkt der Dienste vor der Aufstellung des Dienstplans erfragt und erst der auf dieser Grundlage koordinierte Dienstplan eine Verpflichtung des Rettungsarztes zum Tätigwerden begründet, so wird hierdurch zumindest ein Dauerarbeitsverhältnis nicht begründet.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 14.03.2007 - 1 Ca 1654/06 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 
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