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Landesarbeitsgericht Hamm, 8 Sa 479/07

Datum:
19.07.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Sa 479/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2007:0719.8SA479.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Detmold, 3 Ca 1332/06
Schlagworte:
Wiederholte Prämienzahlung / stillschweigende Vereinbarung / Zahlung nach Gutdünken
Normen:
BGB § 611
Leitsätze:

Allein die unterschiedliche Höhe jährlich erbrachter Prämienzahlungen schließt einen rechtsgeschäftlichen Verpflichtungswillen nicht aus, sofern bereits im Arbeitsvertrag eine Prämienregelung in Aussicht genommen ist.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 15.02.2007 - 3 Ca 1332/06 - abgeändert:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.200,00 € brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.10.2006.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Die Revision wird zugelassen.

 
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