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Landesarbeitsgericht Hamm, 6 Ta 292/07

Datum:
09.08.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 Ta 292/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2007:0809.6TA292.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Detmold, 3 Ca 575/06
 
Tenor:

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 25.04.2007 – 3 Ca 575/06 - wird zurückgewiesen.

Der Streitwert wird von Amts wegen unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses für das Verfahren und für den Vergleich auf 6.600 EUR festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 

G r ü n d e

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Rechtsmittelbelehrung

12 13 14 15
 

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