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Landesarbeitsgericht Hamm, 6 Sa 751/07

Datum:
27.08.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 751/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2007:0827.6SA751.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bielefeld, 5 Ca 2655/06
Schlagworte:
Leistungsverweigerungsrecht wegen Kinderbetreuung
Normen:
§ 275 Abs. 3 BGB
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgericht Bielefeld vom 20.03.2007

- 5 Ca 2655/06 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 27.09.2006 nicht aufgelöst wurde.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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