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Landesarbeitsgericht Hamm, 2 Ta 76/07

Datum:
23.07.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ta 76/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2007:0723.2TA76.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Paderborn, 3 Ca 1420/06
Normen:
§§ 2 Abs. 1 Nr. 3 a, 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 ArbGG
Leitsätze:

Rechtsweg: Der Leitende Arzt einer Spezialklinik, der aufgrund eines Beratervertrages tätig geworden ist, kann als arbeitnehmerähnliche Person gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG

angesehen werden, wenn er wirtschaftlich abhängig war und in ähnlicher Weise wie ein angestellter Arzt tätig geworden ist.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 17.01.2007 - 3 Ca 1420/06 - abgeändert.

Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen wird für zulässig erklärt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 26.841,00 € festgesetzt.

 
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