Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 18 Sa 997/06

Datum:
17.01.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 Sa 997/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2007:0117.18SA997.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Rheine, 3 Ca 78/06
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 219/07 Urteil LAG aufgehoben, Urteil ArbG abgeändert 20.05.2008
Schlagworte:
Urlaubsabgeltung, Elternzeit, Verfall des Urlaubsanspruchs
Normen:
§§ 3 Abs. 1, 7 Abs. 4 BUrlG, § 17 Abs. 2 und 3 BErzGG
Leitsätze:

Ist der Urlaubsanspruch vor dem Beginn einer Elternzeit nicht vollständig erfüllt worden, so hat der Arbeitgeber nach § 17 Abs. 2 BErzGG den Resturlaub nach dem Ende der Elternzeit im laufenden oder spätestens im folgenden Urlaubsjahr zu gewähren.

Der so übertragene Urlaub verfällt auch dann mit Ablauf des folgenden Urlaubsjahres, wenn der Urlaub wegen der Inanspruchnahme einer zweiten Elternzeit nicht genommen werden kann (Abweichung von LAG Hamm, Urteil vom 20.02.2001 - 11 Sa 1061/00 -).

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 23.05.2006 - 3 Ca 78/06 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59
60
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank