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Landesarbeitsgericht Hamm, 13 Sa 23/07

Datum:
01.06.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 Sa 23/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2007:0601.13SA23.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Iserlohn, 4 (3) Ca 2030/06
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 5 AZR 647/07 Urteil LAG aufgehoben, Urteil ArbG abgeändert 27.08.2008
Schlagworte:
Überstunde; Zuschlag; tatsächliche Arbeitsleistung; regelmäßige Arbeitszeit
Normen:
§ 10 des Tarifvertrages für die Bediensteten der nichtbundeseigenen Eisenbahn und von Kraftverkehrsbetrieben
Leitsätze:

Bei der Gewährung von Zuschlägen für geleistete Überstunden nach § 10 Abs. 2 ETV kommt es nicht darauf an, ob während der regelmäßigen Arbeitszeit im Bezugszeitraum auch tatsächlich gearbeitet worden ist.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 23.11.2006 - 4 (3) Ca 2030/06 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

 
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