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Landesarbeitsgericht Hamm, 10 Ta 693/07

Datum:
26.11.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 Ta 693/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2007:1126.10TA693.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Rheine, 1 BV 14/07
Schlagworte:
Gegenstandswert im Beschlussverfahren Abgrenzung vermögensrechtliche/nichtvermögensrechtliche Streitigkeit Freistellungsanspruch zur Teilnahme an Schulungsveranstaltung
Normen:
§§ 23 Abs. 3, 33 Abs. 3 RVG, §§ 37 Abs. 2 und 6, 40 Abs. 1 BetrVG
Leitsätze:

Bei dem Antrag des Betriebsrats auf Freistellung eines Betriebsratsmitglieds unter Fortzahlung der Vergütung zwecks Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung handelt es sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit im Sinne des § 23 Abs. 3 RVG.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Rheine vom 02.10.2007 - 1 BV 14/07 - wird zurückgewiesen.

Die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40,00 € zu tragen.

 
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