Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 10 TaBV 25/07

Datum:
22.06.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 TaBV 25/07
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2007:0622.10TABV25.07.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Hagen, 5 BV 52/06
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 7 ABR 84/07
Schlagworte:
Teilnahme an Schulungsveranstaltungen; Schulung für Wirtschaftsausschussmitglieder; Erforderlichkeit der Schulung "Wirtschaftsausschuss Teil I, II und III"; Erforderlichkeit der Schulung über Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat
Normen:
§§ 37 Abs. 2 und 6, 40 BetrVG
Leitsätze:

1. Die Schulung eines Wirtschaftsausschussmitglieds über Grundlagen der Arbeit im

Wirtschaftsausschuss kann im Einzelfall auch noch zu Beginn der 2. Amtsperiode im

Wirtschaftsausschuss erforderlich sein.

2. Zur Erforderlichkeit einer Schulung über Protokoll- und Schriftführung im Betriebsrat

 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 21.11.2006 - 5 BV 52/06 - unter Zurückweisung der Beschwerde des Betriebsrats im Übrigen teilweise abgeändert.

Der Arbeitgeberin wird aufgegeben,

1. die Mitglieder des Betriebsrats G2 K1 - Beteiligte zu 6) - und H1 v1 d4 M1 - Beteiligte zu 3) - in der Zeit vom 03.09.2007 bis 07.09.2007 für die Teilnahme an der von der Firma i1 in W4 durchgeführten Schulungs- und Bildungsveranstaltung "Wirtschaftsausschuss Teil I" ohne Minderung des Arbeitsentgelts von ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien;

2. die Mitglieder des Betriebsrats P1 G1 - Beteiligter zu 4) -, R1 B4 - Beteiligter zu 5) - und O1 E1 - Beteiligter zu 2) - in der Zeit vom 15.10.2007 bis 19.10.2007 für die Teilnahme an der von der Firma i1 in D2 durchgeführten Schulungs- und Bildungsveranstaltung "Wirtschaftsausschuss Teil I" ohne Minderung des Arbeitsentgelts von ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien;

3. die Mitglieder des Betriebsrats P1 G1 - Beteiligter zu 4) -, R1 B4 - Beteiligter zu 5) -, O1 E1 - Beteiligter zu 2) -, H1 v1 d4 M1 - Beteiligte zu 3) - und G2 K1 - Beteiligte zu 6) - in der Zeit vom 12.11.2007 bis 16.11.2007 für die Teilnahme an der von der Firma i1 in H5 durchgeführten Schulungs- und Bildungsveranstaltung "Wirtschaftsausschuss Teil II" ohne Minderung des Arbeitsentgelts von ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien.

Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 21.11.2006 - 5 BV 52/06 - wird zurückgewiesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank