Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 2 Ta 804/06

Datum:
04.12.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ta 804/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2006:1204.2TA804.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Herford, 2 Ga 34/06
Schlagworte:
Rechtsweg: Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Wettbewerbsverstößen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Normen:
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 d ArbGG
Rechtskraft:
Mangels Zulassung der Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung nicht gegeben
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Verfügungsklägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 24.11.2006 - 2 Ga 34/06 - teilweise zu Ziffer 5) wie folgt abgeändert:

Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist auch bezüglich des auf Unterlassung ab 01.12.2006 gerichteten Antrags der Verfügungsklägerin gemäß Ziffer 1 b) ihrer Antragsschrift vom 23.11.20006 eröffnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank