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Landesarbeitsgericht Hamm, 15 Sa 49/06

Datum:
20.07.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 Sa 49/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2006:0720.15SA49.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Hagen, 4 (1) Ca 1005/05
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 3 AZN 882/06 Beschwerde zurückgewiesen 23.01.2007
Schlagworte:
Nicht rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts, welches das Integrationsamt zur Erteilung der Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen verpflichtet; Kündigung durch den Arbeitgeber vor Erteilung der Zustimmung des Integrationsamtes in Erfüllung des verwaltungsgerichtlichen Urteils
Leitsätze:

Nicht rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts, welches das Integrationsamt zur

Erteilung der Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen verpflichtet;

Kün-digung durch den Arbeitgeber vor Erteilung der Zustimmung des Integrationsamtes in Erfüllung des verwaltungsgerichtlichen Urteils

Rechtskraft:
Die Revision wird nicht zugelassen.
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 14.12.2005 - 4 (1) Ca 1005/05 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.124,75 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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