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Landesarbeitsgericht Hamm, 15 Sa 1903/05

Datum:
16.02.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 Sa 1903/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2006:0216.15SA1903.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Iserlohn, 1 Ca 1248/05
Schlagworte:
Notwendigkeit des Ausspruchs einer Änderungskündigung zur Vermeidung einer Beendigungskündigung auch bei vorheriger Ablehnung der in Frage stehenden Weiterbeschäftigungsmöglichkeit durch den Arbeitnehmer
Normen:
§ 1 Abs. 2 S. 1 KSchG
Rechtskraft:
Die Revision wird nicht zugelassen
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 31.08.2005 - 1 Ca 1248/05 - abgeändert und festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 19.04.2005 aufgelöst worden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 9.000,00 EUR.

 
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