Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 13 Sa 1100/06

Datum:
24.11.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 Sa 1100/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2006:1124.13SA1100.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Dortmund, 6 Ca 326/06
Schlagworte:
außerordentliche Kündigung; außerordentlich; fristlos; Manipulation; Zeiterfassung; elektronisch
Normen:
§ 626 Abs. 1 BGB
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 27.04.2006 - 6 Ca 326/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor folgende Fassung erhält:

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien begründete Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 09.01.2006 aufgelöst worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Drucker zu unveränderten Arbeitsbedingungen in D3xxxxxx bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Rechtsstreits weiterzubeschäftigen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

4. Der Streitwert wird auf 22.500,00 € festgesetzt.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60
61
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank