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Landesarbeitsgericht Hamm, 12 Sa 2347/05

Datum:
28.03.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
12. kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 Sa 2347/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2006:0328.12SA2347.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bielefeld, 1 Ca 1290/05
Schlagworte:
Kündigung einer Auslieferungsfahrerin eines Menuserviceunternehmens wegen zu langer Verweildauer bei einem Kunden
Normen:
BGB § 626, KSchG §
Rechtskraft:
Die Revision wird nicht zugelassen
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.11.2005 - 1 Ca 1290/05 - wird zurückgewiesen.

Das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.11.2005 - 1 Ca 1290/05 - wird aus Gründen der Klarstellung in der Hauptsache wie folgt gefasst:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 07.04.2005 weder fristlos noch fristgerecht aufgelöst worden ist.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag zu 1. zu den vertragsgemäßen Arbeitsbedingungen als Auslieferungsfahrerin weiterzubeschäftigen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

 
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