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Landesarbeitsgericht Hamm, 10 Ta 561/06

Datum:
11.10.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 Ta 561/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2006:1011.10TA561.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bielefeld, 5 BV 20/06
Schlagworte:
Gegenstandswert im Beschlussverfahren Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung eines Arbeitnehmers
Normen:
§§ 23 Abs. 3, 33 Abs. 3 RVG§ 99 Abs. 1, 95 BetrVG
Rechtskraft:
Gegen diesen Beschluss findet kein Rechtsmittel statt
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 31.07.2006 - 5 BV 20/06 - abgeändert.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 2.673,00 € festgesetzt.

 
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