Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 10 TaBV 72/06

Datum:
13.12.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 TaBV 72/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2006:1213.10TABV72.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Münster, 2 BV 19/06
Schlagworte:
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Vor-täuschen einer Arbeitsunfähigkeit; Erschleichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; genesungswidriges Verhalten; Erschütterung der Beweiskraft einer Arbeitsunfähigkeitsbe-scheinigung bei einer psychischen Erkrankung
Normen:
§ 103 BetrVG, § 15 Abs. 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, § 5 EFZG
Leitsätze:

Auch bei psychischen Erkrankungen, deren Diagnose im Wesentlichen auf subjektiven An-gaben des Patienten beruhen, bringt das ärztliche Attest regelmäßig ausreichenden Beweis für die Arbeitsunfähigkeit. Auch in derartigen Fällen müssen zur Erschütterung des Beweiswertes der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung konkrete Tatsachen vorgetragen werden, die ernsthafte und objektiv begründete Zweifel an dem tatsächlichen Bestehen der Arbeitsunfähigkeit aufkommen lassen.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 13.07.2006 - 2 BV 19/06 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank