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Landesarbeitsgericht Hamm, 8 Sa 62/05

Datum:
09.06.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Sa 62/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2005:0609.8SA62.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bochum, .: 3 Ca 793/04
Schlagworte:
Kündigung / verhaltensbedingte Gründe / Schlechtleistung / ultima-ratio / Versetzung auf weniger verantwortungsvollen vertragsgerechten Arbeitsplatz /
Normen:
KSchG § 1
Leitsätze:

Zur Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer im Falle wiederholter Schlechtleistung (Unzuverlässigkeit bei Sicherheitsmontagen in der Automobilproduktion) zur Vermeidung einer Kündigung auf einen vertragsgerechten Arbeitsplatz mit geringerer Verantwortung um-zusetzen.

Rechtskraft:
Die Revision wird nicht zugelassen
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 11.11.2004 - 3 Ca 793/04 - abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 18.02.2004 nicht mit Ablauf des 31.07.2004 beendet worden ist.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfah-rens als Montagearbeiter weiterzubeschäfti-gen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

 
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