Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 8 Sa 2024/04

Datum:
07.07.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Sa 2024/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2005:0707.8SA2024.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Hamm, 3 Ca 796/04 L
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 539/05 Revision zurückgewiesen 12.01.2006
Schlagworte:
Sonderkündigungsschutz wegen Schwerbehinderung / Anerkennungsantrag / Gleichstel-lungsantrag / rechtzeitige Unterrichtung des Arbeitgebers
Normen:
SGB IX § 85 ff.
Leitsätze:

Beruft sich der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber binnen eines Monats nach

Zugang der Kündigung unter Hinweis auf einen vorangehend gestellten Gleichstellungsantrag auf den Sonderkündigungsschutz wegen Schwerbehinderung, so genügt diese Mitteilung zur Wahrung der Rechte auch dann, wenn der Arbeitnehmer nicht die beantragte Gleichstellung, sondern - aufgrund eines nicht mitgeteilten vorangehenden Verschlimmerungsantrags - die Anerkennung als Schwerbehinderter erlangt.

Rechtskraft:
Die Revision wird zugelassen.
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 14.09.2004 - 3 Ca 796/04 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26
27
28
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank