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Landesarbeitsgericht Hamm, 8 Sa 1412/04

Datum:
17.03.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Sa 1412/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2005:0317.8SA1412.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Hagen, 3 Ca 3511/03
Schlagworte:
Kündigung / Alkoholerkrankung / fehlende Therapiebereitschaft / mangelnde Eignung / Selbstgefährdung
Normen:
KSchG § 1
Rechtskraft:
Die Revision wird nicht zugelassen
 
Tenor:

Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 17.06.2004 - 3 Ca 3511/03 - teilweise abgeändert:

Die Klage wird auch insoweit abgewiesen, als sich der Kläger gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung zum 30.04.2004 wendet.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges trägt der Kläger 7/10, die Beklagte 3/10.

Die Kosten des zweiten Rechtszuges werden gegeneinander aufgehoben.

 
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