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Landesarbeitsgericht Hamm, 4 Ta 435/05

Datum:
12.07.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ta 435/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2005:0712.4TA435.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Detmold, 3 Ca 755/05
Schlagworte:
Keine PKH-Bewilligung für einen Mehrvergleich bei Antragstellung nach Verfahrensbeendigung
Normen:
§§ 114, 119 ZPO
Leitsätze:

Die Erstreckung der PKH-Bewilligung auf einen Mehrvergleich setzt in der Regel einen

ausdrücklichen Antrag voraus, der vor Instanz- oder Verfahrensende gestellt werden muss.

Rechtskraft:
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der PKH-Bewilligung für den Mehrvergleich durch den PKH-Beschluss des Arbeitsgerichts vom 08.06.2005

- 3 Ca 755/05 - wird zurückgewiesen.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 2.864,39 € festgesetzt.

 
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