Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 19 Sa 1/05

Datum:
05.04.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 Sa 1/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2005:0405.19SA1.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Hamm, 4 Ca 3053/03
Schlagworte:
Präklusionswirkung einer rechtskräftigen Entscheidung, Wiederholungskündigung
Normen:
§ 322 ZPO, § 1 KSchG
Leitsätze:

1. Ist in einem Vorprozess die Unwirksamkeit der Kündigung rechtskräftig durch eine Sachentscheidung festgestellt worden, kann der Arbeitgeber denselben Kündigungs-sachverhalt nicht zur Rechtfertigung einer erneuten Kündigung vortragen. Der zwei-ten, rechtzeitig erhobenen Kündigungsschutzklage ist deshalb ohne eine Überprü-fung des Kündigungssachverhalts stattzugeben. Dies gilt auch dann, wenn der Ar-beitgeber den Kündigungsgrund in dem ersten Prozess nicht ausreichend dargelegt hat.

2. Die Präklusionswirkung der rechtskräftigen Entscheidung in dem Vorprozess steht nicht zur Disposition der Prozessparteien, sondern ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen.

Rechtskraft:
Die Revision wird nicht zugelassen
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 18.11.2004 - 4 Ca 3053/03 - wird zurückgewiesen.

Der Beklagten werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 12.500,00 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46
47
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank