Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 19 Sa 1491/05

Datum:
08.11.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 Sa 1491/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2005:1108.19SA1491.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegen, 1 Ca 843/05 O
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 45/06 Revision zurückgewiesen 10.05.2007
Schlagworte:
Keine Vererblichkeit des Abfindungsanspruchs nach § 1 a KSchG, Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die betriebsbedingte Kündigung Voraussetzung für die Entstehung des Abfindungsanspruchs
Leitsätze:

Die Entstehung des Abfindungsanspruchs nach § 1 a KSchG setzt voraus, dass das

Arbeitsverhältnis durch die betriebsbedingte Kündigung beendet worden ist. Endet das

Arbeitsverhältnis vorher durch den Tod des Arbeitnehmers, entsteht der Abfindungsanspruch nicht und kann deshalb auch nicht auf die Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB übergehen.

Rechtskraft:
Die Revision wird zugelassen
 
Tenor:

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 09.06.2005 - 1 Ca 843/05 O - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern je zur Hälfte auferlegt.

Der Streitwert wird auf 30.000,-- Euro festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49
50
51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank