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Landesarbeitsgericht Hamm, 18 Ta 731/05

Datum:
18.11.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 Ta 731/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2005:1118.18TA731.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Herne, 6 (3) Ca 1240/04
Schlagworte:
Bewilligung der Prozesskostenhilfe "in vollem Umfang"
Normen:
§ 114 ZPO
Leitsätze:

Eine Prozesskostenhilfebewilligung "in vollem Umfang" kann Klageansprüche, die im Wege der Klageerweiterung erst nach Erlass des Bewilligungsbeschlusses anhängig gemacht werden, schon nicht erfassen, weil bezüglich dieser Klageansprüche eine Erfolgs- und Mutwilligkeitsprüfung nicht im Voraus stattfinden kann

Rechtskraft:
Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben
 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 29.08.2005 - 6 (3) Ca 1240/04 - wird zurückgewiesen.

 
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