Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 18 Sa 2411/04

Datum:
15.06.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 Sa 2411/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2005:0615.18SA2411.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Herne, 1 Ca 4062/03
Schlagworte:
Urlaubsabgeltung, Urlaubsgeld, Akzessorietät des Urlaubsgeldes zum Urlaub, Auslegung eines Arbeitsvertrages, Verzicht auf Urlaubsvergütung und Urlaubsgeld durch Ausgleichsklausel im Aufhebungsvertrag
Normen:
§ 7 Abs. 4 BUrlG, §§ 133, 157, 397 BGB
Rechtskraft:
Die Revision wird für keine der Parteien zugelassen
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Herne vom 05.11.2004 - 1 Ca 4062/03 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.663,89 € brutto abzüglich durch die Agentur für Arbeit gezahlter 459,67 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.12.2003 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger zu 60 % und der Beklagte zu 40 % auferlegt.

Die Kosten des ersten Rechtszuges hat der Kläger zu 81 % und die Beklagte zu 19 % zu tragen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52
53
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank