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Landesarbeitsgericht Hamm, 18 Sa 2406/04

Datum:
13.04.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 Sa 2406/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2005:0413.18SA2406.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Dortmund, 6 Ca 4086/00
Schlagworte:
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Grundsätze für die Ermessensprüfung, Freihaltung einer Beamtenstelle, Zuordnungsentscheidung des Dienststellenleiters
Normen:
§§ 22, 23, 24 BAT, § 315 BGB
Rechtskraft:
Die Revision wird für keine der Parteien zugelassen
 
Tenor:

Auf die Berufung des beklagten L2xxxx wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 18.01.2001 - 6 Ca 4086/00 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das beklagte L1xx ist verpflichtet, an die Klägerin ab 23.07.2000 eine Vergütung nach der Vergütungsgruppe V b BAT zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 1/5 und dem beklagten L1xx zu 4/5 auferlegt bis auf die Kosten der Klagerücknahme vom 12.09.2001, die die Klägerin allein zu tragen hat.

 
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