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Landesarbeitsgericht Hamm, 18 Sa 1320/04

Datum:
13.04.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 Sa 1320/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2005:0413.18SA1320.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegen, 3 Ca 1618/03
Schlagworte:
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Verschulden im Sinne des § 3 Abs. 1 EFZG, grobe Fahrlässigkeit, Verkehrsunfall
Normen:
§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 EFZG
Rechtskraft:
Die Revision wird für keine der Parteien zugelassen
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 28.05.2004 - 3 Ca 1618/03 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.417,20 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 01.07.2003 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 1/10 und der Beklagten zu 9/10 auferlegt.

 
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