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Landesarbeitsgericht Hamm, 18 Sa 1306/04

Datum:
12.01.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 Sa 1306/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2005:0112.18SA1306.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Dortmund, 3 Ca 6753/03
Schlagworte:
Begründung eines Arbeitsverhältnisses bei Einstellung durch den Bauleiter auf einer Bau-stelle, unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung
Normen:
§§ 164, 611 BGB, § 9 Nr. 1, § 10 AÜG
Rechtskraft:
Die Revision wird für keine der Parteien zugelassen
 
Tenor:

Parallelsache zu 18 Sa 1305/04

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 18.05.2004 - 3 Ca 6753/03 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.419,64 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem sich ergebenden Nettobetrag seit dem 18.09.2003 zu zahlen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger zu 3 % und der Beklagten zu 97 % auferlegt.

Die Kosten des ersten Rechtszuges hat der Kläger zu 23 % und die Beklagte zu 77 % zu tragen

 
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