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Landesarbeitsgericht Hamm, 14 Ta 351/05

Datum:
29.06.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 Ta 351/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2005:0629.14TA351.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Herne, 6 Ca 1180/03
Schlagworte:
Beschwerde der L1xxxxxxxxx, PKH-Nachzahlungsverfahren
Normen:
§§ 120 Abs. 4, 127 Abs. 3 ZPO
Leitsätze:

Der Bezirksrevisor kann sofortige Beschwerde einlegen, wenn der Rechtspfleger eine Über-prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei einer Nulltarif-Prozesskostenhilfe ablehnt

Rechtskraft:
Die Rechtsbeschwerde wird für die L1xxxxxxxxx zugelassen.
 
Tenor:

wird die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors als zurzeit unbegründet zurückgewiesen

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
 

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