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Landesarbeitsgericht Hamm, 14 Ta 282/05

Datum:
23.05.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 Ta 282/05
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2005:0523.14TA282.05.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Rheine, 3 Ca 1793/03
Schlagworte:
PKH, Einkommen, weitergeleitetes Pflegegeld
Normen:
Weitergeleitetes Pflegegeld i. S. von § 37 SGB XI kann zu einem Drittel als Einkommen des Pflegenden bei der PKH-Gewährung zugerechnet werden.
Leitsätze:

Weitergeleitetes Pflegegeld i. S. von § 37 SGB XI kann zu einem Drittel als Einkommen des Pflegenden bei der PKH-Gewährung zugerechnet werden.

Rechtskraft:
Gegen diese Entscheidung ist ein weiteres Rechtsmittel mangels Zulassung nicht gegeben (§ 78 ArbGG).
 
Tenor:

wird auf die Beschwerde des Klägers die Ratenanordnung im Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Rheine vom 04.08.2004

- 3 Ca 1793/03 - aufgehoben.

Der Kläger bleibt bis auf weiteres ratenfrei

 
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