Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Hamm, 13 TaBV 100/04

Datum:
10.01.2005
Gericht:
Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Kammmer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 TaBV 100/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGHAM:2005:0110.13TABV100.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Detmold, 3 BV 34/02
Schlagworte:
Gegenstandswert, personelle Einzelmaßnahme, mehrere, Umgruppierung
Normen:
§ 33 RVG, § 99 BetrVG
Leitsätze:

Bei mehreren personellen Einzelmaßnahmen, die auf einer einheitlichen unternehmerischen Entscheidung beruhen und keine Besonderheiten aufweisen, ist bei der Festsetzung des Gegenstandswertes ab der zweiten Maßnahme ein prozentualer Abschlag wie folgt vorzu-nehmen:

Maßnahmen 2 - 20 = 75 % Abschlag;

Maßnahmen 21 - 50 = 87,5 % Abschlag;

Maßnahmen 51 - 100 = 90 % Abschlag;

Maßnahmen 101 - 200 = 92,5 % Abschlag;

Maßnahmen 201 - 400 = 95 % Abschlag.

Rechtskraft:
Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht statthaft
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsra-tes - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen - wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 03.08.2004 - 3 BV 34/02 - teilweise abgeändert.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 9.500,44 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank